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Arbeitslosenversicherung

Luca wurde die Stelle gekündigt. Er macht sich sofort auf die Suche nach einer neuen Arbeitsstelle und bewirbt sich fleissig. Trotzdem macht er sich Sorgen. Was passiert, wenn er nicht mehr verdient? Wie bezahlt er dann seine Rechnungen? Luca will sich genauer über die Arbeitslosenversicherung informieren.

Die Arbeitslosenversicherung zählt zu den obligatorischen Sozialversicherungen. Versichert sind alle Personen, die in einem Angestelltenverhältnis sind. Selbständig Erwerbende sind nicht versichert.

Genaue Angaben zur den einzelnen Sozialversicherungen erhältst du unter
https://www.ahv-iv.ch/de/Sozialversicherungen

Weitere Angaben zur Arbeitslosenversicherung erhältst du unter
www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19820159 (gesetzliche Grundlagen)
www.vol.be.ch/vol/de/index/arbeit/arbeitslosigkeit.html (kant. Bestimmungen)
www.treffpunkt-arbeit.ch (Informationen der RAV)

Arbeitslosigkeit - ein Leitfaden für Versicherte

Leistungen der Arbeitslosenversicherung ALV

Werden wir arbeitslos, so erhalten wir von der ALV während einer befristeten Zeit ein Ersatzeinkommen. Dieses richtet sich nach dem Bruttoeinkommen, das wir in den letzten 6 bis 12 Monaten erzielt haben, beträgt aber nur 70% davon (in Ausnahmefällen 80%). Das Ersatzeinkommen wird in Taggeldern ausbezahlt.

Die ALV übernimmt zudem Massnahmen, die unsere Vermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt verbessern.

Leistungen der ALV erhalten wir, wenn wir in den letzten 2 Jahren während 12 Monaten Beiträge an die ALV bezahlt haben.

Die Arbeitslosenversicherung erbringt Leistungen, wenn es zu wetterbedingten Arbeitsausfällen oder zu Kurzarbeit kommt. Diese Entschädigungen müssen vom Arbeitgeber geltend gemacht werden und werden auch dem Arbeitgeber ausbezahlt.

Kann ein Arbeitgeber wegen Überschuldung oder Konkurs die Löhne seiner Angestellten nicht mehr bezahlen, so übernimmt die ALV den Lohnausfall der Arbeitnehmenden für eine beschränkte Zeit (Insolvenzentschädigung).

Wer muss Beiträge an die ALV bezahlen?

Alle Personen, die in der Schweiz in einem Angestelltenverhältnis erwerbstätig sind, müssen Beiträge an die ALV bezahlen.

Die Beiträge betragen 2.2% des Bruttolohnes. Der Arbeitgeber zahlt die Hälfte des Beitrags. Der Arbeitgeber zieht 1.1% vom Bruttolohn ab und überweist diesen Teil zusammen mit seinem Anteil an die gleiche Ausgleichskasse, an welche die Beiträge für AHV/IV/EO-MSE bezahlt werden.

Wenn du kein Einkommen erzielst, musst du auch keine Beiträge an die ALV bezahlen.

Für Einkommen über Fr. 126'000.00 pro Jahr gelten besondere Bestimmungen. Besondere Bestimmungen gelten auch für einzelne Gruppen von Angestellten oder von Arbeitgebern. Genaue Informationen findet man in den gesetzlichen Grundlagen.

Beiträge an die Arbeitslosenversicherung

Ich habe nicht 12 Monate lang Beiträge an die ALV bezahlt.
Erhalte ich trotzdem Leistungen?

In Ausnahmefällen werden Leistungen der ALV bezahlt, wenn die Beitragspflicht von 12 Monaten in den letzten 2 Jahren nicht erfüllt wird.

Eine Ausnahmeregelung gilt z.B. für Eltern, die sich einige Zeit um ihr Kind (unter 10 Jahren) gekümmert haben und in dieser Zeit keiner Erwerbstätigkeit nachgingen.

In einigen Situationen fällt die Beitragszeit ganz weg, z.B. wenn du nach dem Abschluss der Ausbildung arbeitslos wirst und in den letzten 10 Jahren in der Schweiz gewohnt hast.

Genaue Informationen erhältst du unter
www.treffpunkt-arbeit.ch