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Steuererklärung

Lena hat schon die Hälfte des 1. Ausbildungsjahres hinter sich. Im Januar erhält sie von der Steuerverwaltung ein Formular zum Ausfüllen der Steuererklärung. Sie verdient im 1. Lehrjahr noch wenig. Muss sie trotzdem eine Steuererklärung ausfüllen? Wie geht das eigentlich?

 

Die meisten Informationen, die du hier erhältst, beziehen sich auf den Kanton Bern. Informationen rund um die Steuern in den einzelnen Kantonen findest du unter:

https://www.steuern-easy.ch/de/

Wer füllt eine Steuererklärung aus?

Alle Schweizer und  Ausländer mit einer Niederlassungsbewilligung (Ausweis C) müssen im Kanton Bern ab dem 18. Altersjahr eine Steuererklärung ausfüllen. Bei Ausländern mit anderer Aufenthaltsbewilligung werden die Steuern direkt vom Einkommen abgezogen (Quellensteuer).

Wir deklarieren mit der Steuererklärung, was wir im vorangegangenen Jahr verdient haben und welche Kosten uns für die Berufsausübung entstanden sind (Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung, etc.). Weiter geben wir Auskunft über unser Vermögen und unsere Schulden.

Wie fülle ich eine Steuererklärung aus?

Um die Steuererklärung ausfüllen zu können, werden verschiedene Unterlagen und Angaben benötigt. Anhand der Checkliste kannst du die Unterlagen bereitstellen.

Die Steuerverwaltung schickt Anfang Jahr einen Brief mit den Zugangsdaten, damit die Steuererklärung ausgefüllt werden kann.

Online: Mit den Zugangsdaten der Steuerverwaltung kann die Steuererklärung direkt im Internet unter TaxMe-Online (be.ch) ausgefüllt werden.

Papierform: Wer keinen Zugang zu einem PC hat, kann bei der Steuerverwaltung die Formulare anfordern und die Steuererklärung in Papierform ausfüllen.

Bis wann fülle ich die Steuererklärung aus?

Die Steuererklärung muss bis am 15. März entweder online (vollständig elektronisch freigegeben und sämtliche erforderlichen Belege eingesandt) oder in Papierform (bei der
Wohnsitzgemeinde eingesandt oder abgegeben) bei der Steuerverwaltung eingereicht werden. Die Adresse steht auf dem Blatt mit den Zugangsdaten.

Fristverlängerung: Bei der Steuerverwaltung kannst du ein Gesuch um Fristverlängerung einreichen. Dieses ist nur dann gebührenfrei, wenn das Gesuch online gestellt wird (s. www.taxme.ch) und wenn die Fristverlängerung nicht länger als bis am 15. Juli dauert.

Mahnung: Füllst du die Steuererklärung bis zur gewährten Frist nicht aus, so erhältst du eine Mahnung. Für die Mahnung wird eine Gebühr erhoben.

Und wenn ich nur wenig oder gar nichts verdiene?

Auch wenn du wenig verdienst, wenn die Abzüge höher sind als die Einnahmen oder wenn du gar kein Einkommen erzielst, musst du eine Steuererklärung ausfüllen.

Was passiert, wenn ich die Steuererklärung nicht ausfülle?

Füllst du die Steuererklärung auch nach der Mahnung nicht aus, so wird die Steuerverwaltung eine Einschätzung machen. Es kann sein, dass du zu höheren Steuern verpflichtet wirst. Zudem wirst du eine Busse bezahlen müssen. Die Busse kann bis zu CHF 1'000.00 betragen (in schweren Fällen ist die Busse noch höher).

Die definitive Veranlagung

Die Steuerverwaltung wird deine Angaben überprüfen und Korrekturen vornehmen. Danach schickt sie eine definitive Veranlagung.

Bist du mit der definitiven Veranlagung nicht einverstanden, so kannst du innert 30 Tagen schriftlich Einsprache dagegen erheben. Du kannst zum Beispiel Belege nachreichen für Ausgaben, welche die Steuerverwaltung nicht anerkennen will.

Hast du gegenüber der Steuerverwaltung keine Angaben gemacht über deine finanzielle Situation, so kann es sein, dass die Steuerverwaltung eine falsche Einschätzung macht. Zudem wird zusätzlich zu den Mahngebühren eine Busse verhängt. Nun hast du die allerletzte Gelegenheit, um die Steuererklärung noch einzureichen. Die Busse und die Mahngebühren musst du trotzdem bezahlen.

Nach Ablauf der Frist von 30 Tagen ist die definitive Veranlagung gültig und du kannst nichts mehr dagegen unternehmen.