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Krankentaggeld

Im Winter liegen Lena und Luca beide mit Grippe im Bett. Luca ist nach einigen Tagen wieder auf den Beinen. Lena trifft es härter. Sie hat während Tagen hohes Fieber und leidet danach unter Schwindelgefühlen und grosser Schwäche. Der Arzt rät ihr, mindestens noch eine Woche zu Hause zu bleiben und danach während einer weiteren Woche nur 50% zu arbeiten.

Wer wegen Krankheit nicht arbeiten kann, muss dies dem Arbeitgeber mit einem Arztzeugnis belegen. Wann das Arztzeugnis eingereicht werden muss, legt der Arbeitgeber im Arbeitsvertrag fest. Einige Arbeitgeber verlangen bereits ab dem 1. Arbeitstag, den man fehlt, ein Arztzeugnis, andere erst ab dem 5. Arbeitstag.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Krankheit den Lohn für eine beschränkte Zeit weiter zu zahlen (OR Art. 324a). Im 1. Dienstjahr muss der Lohn während 3 Wochen bezahlt werden. Ab dem 2. Dienstjahr ist die Dauer der Lohnfortzahlung abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und von der Region, in der wir arbeiten. Dauert das Arbeitsverhältnis noch nicht 3 Monate, so besteht die Lohnfortzahlungspflicht nur unter bestimmten Bedingungen.

Der Arbeitgeber hat die Möglichkeit, die Lohnfortzahlung freiwillig in einem grösseren Umfang zu gewährleisten. In diesem Fall schliesst er eine Krankentaggeldversicherung ab, bei der die Angestellten im Rahmen einer Kollektivversicherung versichert sind. In der Regel dauert die Lohnfortzahlung dann 720 Tage.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die nicht durch den Arbeitgeber versichert sind, können eine freiwillige Taggeldversicherung abschliessen. Eine solche Versicherung ist jedoch sehr teuer.

Ich bin krank. Erhalte ich trotzdem Lohn?

Arbeitest du bereits länger als 3 Monate beim aktuellen Arbeitgeber, ist dieser verpflichtet, bei Krankheit den vollen Lohn für mindestens 3 Wochen (pro Jahr) weiter zu zahlen (OR Art. 324a). Ab dem 2. Dienstjahr ist die Dauer der Lohnfortzahlung höher. Sie ist abhängig von der Dauer des Arbeitsverhältnisses und von der Region, in der du arbeitest. Die Dauer der Lohnfortzahlung ist festgelegt in Skalen: der Berner Skala, der Basler Skala und der Zürcher Skala. In den meisten Kantonen kommt die Berner Skala zur Anwendung.

Der Arbeitgeber ist auch dann zur Lohnfortzahlung verpflichtet, wenn du aus gesundheitlichen Gründen vorübergehend teilweise krankgeschrieben bist.

Beispiel: Du arbeitest seit etwas mehr als 3 Jahren bei deinem Arbeitgeber. Nun wirst du krank und fällst für längere Zeit aus. Der Arbeitgeber muss dir in diesem Fall während 2 Monaten resp. 8 Wochen weiterhin Lohn zahlen.

Weitere Informationen findest du unter:
https://www.ch.ch

https://www.kmu.admin.ch

Ich arbeite noch nicht 3 Monate bei meinem Arbeitgeber. Erhalte ich Lohn, wenn ich krank werde?

Sofern ein unbefristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen wurde, muss der Arbeitgeber in den ersten 3 Monaten keinen Lohn zahlen, wenn du wegen Krankheit fehlst.

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag abgeschlossen, der länger als 3 Monate dauert, so muss der Arbeitgeber bereits im ersten Monat den Lohn bei Krankheit weiter bezahlen.

Wurde ein befristeter Arbeitsvertrag für 3 Monate oder kürzer abgeschlossen, ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, den Lohn bei Krankheit zu bezahlen.

Wie erkenne ich, ob mein Arbeitgeber eine Taggeldversicherung abgeschlossen hat?

Im Arbeitsvertrag wird festgehalten, ob eine Krankentaggeldversicherung besteht. In diesem Fall wird der Arbeitgeber für die Prämie einen Abzug vom Bruttolohn machen und dies auf der Lohnabrechnung ausweisen. Der Arbeitgeber bezahlt die Hälfte der Prämie. Bist du unsicher, so frage bei deinem Arbeitgeber nach.

Mit einer Taggeldversicherung wird der Arbeitnehmer im Falle von Krankheit besser gestellt als vom Gesetz vorgesehen.

Die Leistungen der Krankentaggeldversicherung

Besteht eine Krankentaggeldversicherung, so dauert die Lohnfortzahlung bis zu 720 Tagen. Gerade bei schweren und lange dauernden Krankheiten bist du so besser geschützt. Häufig wird im Arbeitsvertrag eine Lohnkürzung von 20% für die Dauer der Krankheit vereinbart. Es werden auch Mischformen vereinbart, z.B. 100% Lohnfortzahlung in den ersten 4 bis 8 Wochen, danach eine Reduktion auf 80% des Bruttoeinkommens. Dies ist gesetzlich zulässig, da die Lohnfortzahlung erheblich länger dauert, als vom Gesetz vorgesehen.

Mein Arbeitgeber hat keine Taggeldversicherung abgeschlossen. Wie kann ich mich vor Lohnausfall schützen?

Du kannst freiwillig eine sogenannte Einzeltaggeldversicherung abschliessen, beispielsweise bei einer Krankenkasse. Es handelt sich dabei um eine freiwillige Zusatzversicherung.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, bei Krankheit den Lohn während einer bestimmten Dauer weiter zu bezahlen. Mit der Versicherung kann vereinbart werden, dass diese erst nach Ablauf der Arbeitgeberpflicht Leistungen erbringt (z.B. nach einer Wartefrist von 21 Tagen oder 30 Tagen). Das Krankentaggeld soll den Lohn ersetzen. Abhängig von der Lebenssituation kannst du auch einen tieferen Betrag vereinbaren.

Die Prämie für die Taggeldversicherung ist abhängig von der Höhe des versicherten Taggeldes und vom Alter. Sie kann rasch mehr als Fr. 100.00 pro Monat betragen.

Erhalte ich auch ein Taggeld, wenn ich arbeitslos werde?

Bist du arbeitslos, so erhältst du im Falle von Krankheit von der Arbeitslosenversicherung während 30 Tagen ein Arbeitslosentaggeld. Danach kommt es zu einem Einkommensausfall, falls du krank wirst. Falls du nicht auf Ersparnisse zurückgreifen kannst, lohnt sich die Überlegung, eine Einzeltaggeldversicherung abzuschliessen. Die Kosten solltest du im Budget unter den monatlichen Ausgaben berücksichtigen.